Hausordnung

1.    Zweck der Hausordnung
Die Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung. Die Gäste unseres Hauses sollen während ihres Aufenthaltes Ruhe und Unterhaltung finden. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnisbereitschaft.

2.    Berechtigter Personenkreis
Bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen können die betroffenen Räumlichkeiten und Einrichtungen nur von Gästen mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden.
Kinder bis zu 14 Jahren müssen in Begleitung Erziehungsberechtigter oder einer Aufsichtsperson sein.
Der Aufenthalt im Foyer, Kursaal oder Restaurant ist nur in angemessener und gepflegter Kleidung gestattet.

3.    Verhalten im Hause
Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren ist aus Gründen des Allgemeinwohls nicht gestattet.
Das Lärmen, Singen und der Betrieb von Rundfunkgeräten und sonstigen Abspielgeräten ist nicht erlaubt.
Fotografieren und Videoaufnahmen sowie akustische Mitschnitte bedürfen der vorherigen Genehmigung der Hausleitung.
Fahrrad-, Rollschuh- / Inlineskater und Skateboard fahren sind im Bereich des Kursaales, Foyers und im Restaurant verboten.
Fremde Schriften und Plakate dürfen nur mit Genehmigung der Hausleitung zum Aushang gelangen oder ausgelegt werden.
Das in den Räumlichkeiten befindliche Mobiliar darf nicht umgestellt oder verrückt werden.
Mutwillige Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen des Hauses werden strafrechtlich verfolgt. Der Schadenverursacher ist zum vollen Schadenersatz sowohl bei vorsätzlich als auch fahrlässig verursachten Schäden verpflichtet.
Diebstähle werden sofort zur Anzeige gebracht.
Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Eintrittskarten sind im Vorverkauf oder an der Abendkasse zu erwerben und auf Verlangen des Potpourri-Kontrollpersonals vorzuzeigen.

4.    Aufsicht
Die Mitarbeiter des Potpourri haben für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Der Anordnung des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Gäste, die den Anweisungen des Personals nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Hausbetrieb, die Sicherheit oder Ordnung gefährden, können aus dem Haus verwiesen werden. Bei Erkennen von Trunkenheit wird der Zutritt verweigert.
Die Leitung unseres Hauses ist berechtigt, Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, Hausverbot zu erteilen.

5.    Fluchtwege
In Saal, Foyer und im Toilettenbereich sind die Notausgänge mit leuchtenden, grünen Notausgangs-Schildern gekennzeichnet. Die Gänge dorthin sind Fluchtwege und als solche nach feuerpolizeilich vorgeschriebener Verordnung freizuhalten.

Die Tisch- und Stuhlordnung darf aus Sicherheitsgründen nicht verändert werden: Es ist untersagt, Tische zusammenzustellen und Stühle aus den Reihen zu nehmen und in die Fluchtwege zu stellen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals bei Zuwiderhandlung ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

6.    Speisen und Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist (außerhalb von Schulveranstaltungen) grundsätzlich nicht gestattet.

7.    Bühne und Regie
Das Betreten der Bühnenbereiche, des technischen Bereiches, der Licht- und Tonregie und der Künstlergarderobe ist nicht gestattet.

8.    Wünsche und Beschwerden
Richten Sie Ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden unmittelbar an unsere Hausleitung.

9.    Haftung
Bei Körper- und Sachschäden haftet Potpourri – die Eventgastronomie im Kurhaus für ihre Angestellten und von ihr beauftragte Dritte nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Für abhanden gekommenes Geld, Wertgegenstände und sonstige Sachen wird keine Haftung übernommen.

10.    Garderobe
Die Besucher werden gebeten, ihre Garderobe an der Besuchergarderobe im Foyer abzugeben. Mäntel, Jacken, große Taschen und Regenschirme dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Saal über die Stühle gehängt oder unter den Stühlen oder Tischen platziert werden. Für die Aufbewahrung an der Garderobe wird pro Haken eine Gebühr von 1,00 EUR erhoben.
Das Betreten der Garderobeninnenräume und das eigenhändige Abhängen sind strengstens verboten.
Abgegebene Kleidung ist am gleichen Tag bzw. zum Schluss der Veranstaltung wieder abzuholen. Reklamationen müssen sofort bei der Kleiderrückgabe erfolgen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Der Garderobeninhaber haftet für Verlust, Verwechslung oder Beschädigung (max. in Höhe von 50 Euro) der abgegebenen und nach den vorstehend genannten Bedingungen aufbewahrten Stücke im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Inhalt der Garderobe ist grundsätzlich nicht versichert.
Bei Garderobenmarkenverlust erfolgt die Kleiderrückgabe nur auf Vorzeigen des Personalausweises zur Aufnahme der Personalien und nach Entrichtung einer Bearbeitungspauschale von derzeit 10,00 € 
 

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