Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Potpourri zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Musik-, Theateraufführungen usw. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Potpourri.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Potpourri.

3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Ein Vertragsabschluss in jeglicher Form findet nur mit volljährigen Personen statt.

6. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung

1. Angebote des Potpourri sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Potpourri an den Veranstalter und der geleisteten Anzahlung laut Angebot zu Stande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Potpourri haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Potpourri zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Potpourri rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Mitarbeiter der Lokation sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Potpourri - die Eventgastronomie im Kurhaus.

5. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Potpourri ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Potpourri zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise dem Potpourri zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Potpourri an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise für gastronomische Leistungen schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Auf sämtliche Entgelte des Mietentgelttarifes
wird Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Potpourri allgemein für derartigen Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Rechnungen des Potpourri ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Potpourri berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz-Überleistungs-Gesetzes zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Potpourri des einen höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Potpourri ist berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, sofern der Vertragspreis über 1.000,00 EUR liegt. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Zur Fixierung der Veranstaltung ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach Art und Umfang der Veranstaltung/Auftrag. Der Eingang des Betrages bei dem Potpourri laut der im Angebot angegebenen Zahlungsfrist, ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages.

Rücktritt des Potpourri

1. Wird Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Potpourri gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Potpourri zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Potpourri berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Veranstaltungstermin zu verlegen (z.B. wegen krankheitsbedingten Ausfalls von Künstlern) oder vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Potpourri nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
  • das Potpourri begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Potpourri in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Potpourri zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

3. Das Potpourri hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Potpourri, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Potpourri.

Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Potpourri berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

2. Bei Abbestellung zwischen dem 90. Tag und 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin ist das Potpourri berechtigt, 40 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen. Zwischen dem 29. Tag und 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin 50 % des entgangenen Umsatzes sowie zwischen dem 14. Tag und Veranstaltungstermin 90 % des entgangenen Umsatzes.

3. Sollte der Speisen- und Getränkeumsatz, etwa im a la carte Bereich, in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt sein, nehmen wir bei Stornierung je Teilnehmer einen Speisenumsatz von 30,00€ und Getränkeumsatz von 15,00€ als Grundlage für die Berechnung.

4. Erbrachte organisatorische Dienstleistungen, wie Angebotserstellung, Dienstleistungsvermittlung und Beratungsstunden werden mit einem Stundensatz von 60,00 € abgerechnet.

5. Sondervereinbarungen bedürfen der Textform. Das Recht des Potpourri weitergehenden Schadenersatz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit

1. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die maximal zulässige Personenzahl im Kursaal von insgesamt 250 gleichzeitigen Nutzern bei Veranstaltungen mit Tischen und Stühlen und 350 gleichzeitigen Nutzern bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung nicht überschritten wird, wobei sämtliche Notausgänge freizuhalten sind.

2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Potpourri mitgeteilt werden.

3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Potpourri bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.

4. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Potpourri berechtigt, die vereinbarte Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Potpourri die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Potpourri zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Potpourri trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Potpourri. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Lärmbestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sind besonders zu beachten.
So ist tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Innenpegel bis LAeq = 97 dB und nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Innenpegel bis LAeq = 87 dB einzuhalten.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Potpourri für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Potpourri von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Potpourris bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Potpourris gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Potpourri diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Potpourri pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Potpourri berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Potpourri eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Potpourri ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Potpourri zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Potpourri diese Störungen nicht vertreten hat.

Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung

1. Das Aufstellen und Abräumen von Potpourri eigenen Einrichtungsgegenständen vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Potpourri.
Die Mietflächen und Gegenstände werden jeweils nach einer gemeinsamen Begehung sowohl dem Veranstalter übergeben als auch von dem Potpourri zurückgenommen. Macht der Veranstalter hiervon keinen Gebrauch, gilt der Zustand nach entsprechender Potpourri-Angabe als anerkannt.

2. Jegliche Änderungen oder Einbauten an vorhandenen Einrichtungen und Anlagen des Kurhauses sowie aller Arten von Ausschmückungen bedürfen der vorherigen Erlaubnis des Potpourri und gehen zu Lasten des Veranstalters, der auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt. Dieses gilt auch für die Beseitigung von verwendeten Klebematerialien.

Ablauf der Veranstaltung

Der genaue Ablauf der Veranstaltung, die Bestuhlung, die genaue verbindliche Personenzahl, sowie technische Details sind spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung mit dem Potpourri abzusprechen, Tel. (05162) 902 988.
Der Veranstalter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.

Veröffentlichung

Das Potpourri behält sich das Recht vor, von Räumlichkeiten und Mietgegenständen vor und während der Veranstaltung zu Marketingzwecken des Potpourri Foto und Videoaufnahmen, usw. zu machen.

GEMA

Für alle musikalischen und künstlerischen Leistungen, die planmäßig im Potpourri dargeboten werden, trägt Potpourri die GEMA-Gebühren. Alle weiteren GEMA-Gebühren, die durch die vom Veranstalter zusätzlich bestellten oder eingebrachten musikalischen, künstlerischen oder sonstigen GEMA-pflichtigen Leistungen entstehen, trägt der Veranstalter.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Potpourri. Das Potpourri übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Potpourri.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Potpourri berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Potpourri abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Potpourri die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Potpourri für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Potpourri des einen höheren Schadens vorbehalten.

Garderobe

Bei Schäden des Kunden an dessen Kleidung oder anderen Gegenständen, die durch Potpourri verursacht wurden, haftet Potpourri nur dann, wenn der Schaden unverzüglich Potpourri angezeigt wird. Für nachträglich gemeldete Schadensfälle übernimmt Potpourri keine Haftung. Bei schuldhafter Verunreinigung von Bekleidung oder anderer Gegenstände durch Potpourri wird für die Reinigungskosten gehaftet. Sollte eine Reinigung unmöglich sein, so ersetzt Potpourri den Schaden. Hierzu hat der Kunde die erforderlichen Angaben (Belege oder Kaufpreisbestätigungen) zu erbringen und das Kleidungsstück oder den Gegenstand auszuhändigen.
Bei nicht besetzter Garderobe durch Potpourri haftet der Kunde selbst für seine Kleidung.

Haftung des Veranstalters für Schäden.

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Potpourri kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Online-Shop

1. Die Allgemeinen Bedingungen gelten gleichfalls für alle Verträge über die Lieferung/Vermietung von Waren, die ein Besteller oder Unternehmer mit dem Potpourri in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt.

2. Die im Online-Shop des Potpourri enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

3. Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

4. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können

5 Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Datenschutz, urheberrechtlicher Schutz Inhalte Webseite

1. Zum Umgang des Potpourri mit persönlichen Daten siehe die Datenschutzerklärung von Potpourri – die Eventgastronomie im Kurhaus unter
https://www.potpourri-fallingbostel.de/datenschutzerklärung/

2. Die auf den Webseiten/Shop des Potpourri enthaltenen Texte, Bilder und weiteren Medien sind urheberrechtlich geschützt. Falls der Kunde die Texte, Bilder oder weiteren Medien verwenden möchte, so bedarf dies jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Potpourri.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Fallingbostel.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Walsrode. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Walsrode.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
 

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